Abschreibung zuschreibung
Wenn ein Unternehmen eine Zuschreibung i. Handelsrechtlich ergibt sich seit BilMoG gem. Des Weiteren ist durch die generelle Zuschreibungspflicht die Wertentwicklung der Vermögensgegenstände zu beobachten. Hier besteht eine Nachforschungspflicht, welche in ihrer Intensität von der relativen Bedeutung des Vermögensgegenstandes, dem Umfang einer Wertsteigerung und der Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich eingetretenen Werterhöhung abhängig ist. Die Wertaufholung ist grundsätzlich im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dessen Zeitraum der Wegfall der Abschreibungsgründe i. Bei dieser Berücksichtigungspflicht bleibt es auch dann, wenn das Unternehmen von dem wertsteigernden Ereignis erst im Laufe des folgenden Geschäftsjahrs erfährt, solange diese Information im Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses zugeht und somit nach dem allgemeinen Grundsatz der Wertaufhellung noch berücksichtigt werden kann. Der Umfang der Zuschreibung ist in dreifacher Weise eingeschränkt.
Abschreibung und Zuschreibung im Rechnungswesen
Bei einer Zuschreibung handelt es sich um ein bilanztechnisches Vorgehen mit steuer- und handelsrechtlichen Auswirkungen. Bestimmte Wertänderungen sind demnach klar von der Zuschreibung abzugrenzen. Dazu zählen zum Beispiel substanzielle Änderungen an Gebäuden durch Erweiterungen oder nachträgliche Umbauten sowie die nachträgliche Aktivierung von Werten, die ursprünglich als Aufwendungen behandelt und gebucht wurden. Regelungen und Vorschriften für Zuschreibungen Das Handels- und Steuerbilanzrecht verbietet eine Zuschreibung, die über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des jeweiligen Wirtschaftsgutes hinausgeht. Im Zuge des BilMoG entstand im Mai für alle Rechtsformen ein grundsätzliches Wertaufholungsgebot, und zwar sowohl für das Anlage- als auch für das Umlaufvermögen. Das Wertaufholungsgebot ist als gesetzlicher Zwang zu interpretieren. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn ein niedrigerer Teilwert angesetzt werden kann. Dies ist vom Steuerpflichtigen nachzuweisen. Dies geschieht durch eine steuererhöhende Wertaufholung bis zur maximalen Höhe der ursprünglichen Anschaffungs- bzw.
| Grundlagen der Abschreibung und Zuschreibung | Das erfordert einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Diese Niederstbewertung ist für das Handels- und Steuerbilanzrecht teilweise abweichend geregelt. |
| Abschreibungsmethoden und Zuschreibungspraxis | Wenn ein Unternehmen eine Zuschreibung i. Handelsrechtlich ergibt sich seit BilMoG gem. |
Grundlagen der Abschreibung und Zuschreibung
Das erfordert einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Diese Niederstbewertung ist für das Handels- und Steuerbilanzrecht teilweise abweichend geregelt. Sind in einem früheren Geschäftsjahr Abschreibungen auf das Vorratsvermögen erfolgt, hat der Kaufmann zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag die Möglichkeit einer Zuschreibung zu prüfen. Auch diese Frage ist — bedingt durch die Unterschiede in der Ausgestaltung des Niederstwertprinzips — für Handels- und Steuerbilanzrecht differenziert zu beantworten. Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften i. Für die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften kommt den Entscheidungen der Zivil- und Finanzgerichte besondere Bedeutung zu, allen voran jenen des BFH. Wertvolle Hinweise zur Bilanzierung enthalten zudem die Verlautbarungen des Hauptfachausschusses des IDW zur Rechnungslegung. Sie legen die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen dar. Abweichungen von den Rechnungslegungsstandards sind vom Abschlussprüfer im Prüfungsbericht anzugeben und zu begründen.
Abschreibungsmethoden und Zuschreibungspraxis
Deshalb ist die Zuschreibung materiell auf die Aufhebung früherer Abschreibungen begrenzt Wertaufholung. Wirtschaftsgüter, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Anlagevermögen des bilanzierenden Steuerpflichtigen gehört haben, sind in den folgenden Wirtschaftsjahren zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, es sei denn, der Steuerpflichtige weist nach, dass ein niedrigerer Teilwert angesetzt werden kann. Die Wertaufholung ist für alle Unternehmen vorgeschrieben, wodurch das bilanzpolitische Gestaltungspotenzial verringert werden soll. Steuerlich ist nach einer Teilwertabschreibung grundsätzlich zwingend eine Wertaufholung vorzunehmen. Hierdurch entsteht gegenüber Nichtbanken eine geringere Transparenz durch die eingeräumte Saldierungsmöglichkeit. Die kumulierten Abschreibungen aus Vorjahren sind im Sachanlagevermögen um die Zuschreibungen des Vorjahres zu mindern. Zuschreibungen führen wie ihr Pendant Abschreibungen zu Ertragswirkungen. Sie erhöhen den Jahresüberschuss oder mindern einen Verlust.