Agb fenster türen
Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen einer Woche abzunehmen, wenn eine der Vertragsparteien eine förmliche Durchführung der Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als mit Ablauf von zwei Wochen ab Gefahrübergang als abgenommen. Bereits vorher angebrachte Mängelrügen gelten als Vorbehalte der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bekannte Mängel sind innerhalb der Frist von zwei Wochen geltend zu machen. Ist der Kunde ein Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gelten für Mängelrügen die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen 3 Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, diese werden schriftlich durch uns anerkannt. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
AGB für Fenster und Türen: Rechtliche Grundlagen
Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmerkunden sind wir berechtigt, unsere Preise angemessen zu erhöhen, soweit es im Hinblick auf vereinbarte Liefer- und Produktionstermine zu Verzögerungen kommt, die der Kunde zu vertreten hat. Das Recht zur Preiserhöhung umfasst nur nach Vertragsschluss eingetretene Kostenerhöhungen, insb. Die sich hieraus ergebende Preiserhöhung werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Soweit für den wirksamen Vertragsschluss eine Einigung zwischen den Vertragsparteien über die Entgeltlichkeit genügt, gelten die in unserer Preisliste am Tag des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise, wenn wir uns mit dem Kunden über die Entgeltlichkeit der von uns zu erbringenden Leistungen, nicht aber über die Höhe des Preises geeinigt haben. Die in unseren Rechnungen ausgewiesenen Forderungen sind, soweit keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind, sofort fällig. Zahlungen sind in bar zu leisten oder unter Angabe der Rechnungsnummer anzuweisen.
| Fenster- und Türen AG | Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen einer Woche abzunehmen, wenn eine der Vertragsparteien eine förmliche Durchführung der Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als mit Ablauf von zwei Wochen ab Gefahrübergang als abgenommen. Bereits vorher angebrachte Mängelrügen gelten als Vorbehalte der Rechte des Kunden bei Mängeln. |
| Türen GmbH, für die Herstellung und den Absatz von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Stapf Fenster u. | |
| Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur insoweit verbindlich, wie sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. |
Fenster- und Türen AG
Türen GmbH, für die Herstellung und den Absatz von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Stapf Fenster u. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur insoweit verbindlich, wie sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Weder unterlassener Widerspruch noch Ausführung von Lieferungen und Leistungen stellen eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Kunden dar. Unsere Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. Bestellungen und sonstige Vertragsangebote des Kunden sind bindend. Wir sind berechtigt, ein Angebot des Kunden innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Ware bzw. Erbringung der Leistung anzunehmen. Der Leistungsumfang richtet sich nach unserer Auftragsbestätigung. Darüber hinausgehende Zwecke der Leistung werden nicht von uns geprüft und berücksichtigt, soweit.
Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Vorstehendes gilt auch für Geschäfte, die vom Besteller über für uns tätige Handelsvertreter an uns herangetragen werden. Das gilt - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - auch für Rahmen- und Abrufverträge. Das gilt auch für einmal gewährte Sonder oder Mengenrabatte oder Sonderpreise. Wir behalten uns - vor Vertragsabschluss - die jederzeitige Änderung unserer Preise und Rabatte entsprechend der Kostenlage vor. Bei Bestellungen unter ,00 Euro brutto entfällt jeglicher Rabatt zum wenigstens teilweisen Ausgleich der Bearbeitungskosten. Zur Annahme von Anschlussaufträgen sind wir nicht verpflichtet. Wir sind zu Teillieferungen innerhalb der Lieferfrist berechtigt, wenn dies dem Besteller zumutbar ist. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft, das gesondert abgerechnet werden kann.